Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Antragsberechtigt sind:
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Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
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freiberuflich Tätige
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Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
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Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
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gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
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Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
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sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Gefördert wird:
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Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
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Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
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Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Denkmalförderung:
Die Restaurierung und Instandsetzung von Denkmälern wird staatlich unterstützt.
Die Bezirksregierung Köln bewilligt - auf entsprechenden Antrag - direkte Landeszuschüsse zu Denkmalsanierungen bedeutender Bauten wie dem Kölner und dem Aachener Dom, aber auch zu Maßnahmen privater Eigentümerinnen und -eigentümer, Kommunen und Religionsgemeinschaften.
Auch Vereine, z.B. Fördervereine zur Erhaltung sanierungsbedürftiger Denkmäler, können Anträge auf Projektförderung stellen. Mit Priorität werden denkmalpflegerische Maßnahmen gefördert,
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die gegenüber normaler Bauunterhaltung einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand mit sich bringen,
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die nicht durch eine wirtschaftliche Nutzung finanziert werden können, oder
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die nicht angemessen steuermindernd geltend gemacht werden können.
Förderfähig ist der denkmalpflegerische Mehraufwand an der denkmalwerten Substanz des Objekts, nicht aber nutzungsbedingte Maßnahmen wie Aus- und Umbauten oder technische Ausstattung. Seit 2019 werden auch Instandsetzungsmaßnahmen an verkehrshistorischen Kulturgütern (VHK) gefördert.
Des Weiteren können Städte und Gemeinden Pauschalzuweisungen erhalten und ihrerseits Förderungen zu kleineren denkmalpflegerischen Maßnahmen bewilligen.
Anträge aus Projektförderung sind für das jeweilige Folgejahr bis zum 01. Oktober zu stellen.
Die Unteren Denkmalbehörden unterstützen Sie bei Bedarf auch bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags an die Bezirksregierung Köln.
Anträge auf Pauschalzuweisung sind von den Städten und Gemeinden ebenfalls bis zum 1. Oktober auf der Internetseite des MHKBG – ausschließlich online - zu stellen.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und Darlehensförderung durch die NRW-Bank stellen alternative Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung dar.